Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

persönlicher Kommentar

Stöbern in alten Texten…

Manchmal liest man alte Texte, meint dass man sie ganz gut kennt und ist dann doch sehr überrascht: 

„Jede Person, die arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihr und ihrer Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.“ 

Dieser schöne Satz findet sich in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, beschlossen von der UN-Vollversammlung im Jahr 1948. Leider kann die UN-Vollversammlung kein echtes Völkerrecht schaffen, so dass die „Allgemeine Erklärung“ nicht rechtsverbindlich ist. 

Umso wichtiger ist, dass das Recht auf einen existenzsichernden Lohn später im Artikel 7 des sog. „UN-Sozialpakts“ bekräftigt und spezifiziert wurde. Dadurch hat diese Forderung seit 1976 (!) völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangt. 

Wenn einem da gleich in den Sinn kommt, dass dieses Recht täglich mit Füßen getreten wird, denke man nicht nur an ferne Länder. Mit dem aktuellen Mindestlohn kann man in Deutschland keine Familie ernähren und ihr auch keine menschenwürdige Wohnung verschaffen. Die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns an die realen Verhältnisse bleibt eine Daueraufgabe der Politik. Auch der nächste Bundestag sollte sich dieses Ziel setzen. 
 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
Zurück

Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.