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persönlicher Kommentar

Danke lieber BGH!

Ehrlich gesagt hatte ich ein wenig Angst vor diesem Cum-Ex-Urteil. Vielleicht kommt ja raus, dass der Gesetzgeber ein wenig doof war. Vielleicht kommt ja raus, dass schlaue Finanzjongleure und seriös auftretende Anlagespezialisten von privaten und halbstaatlichen Banken doch irgendwie gesetzestreu gehandelt haben, als sie sich und ihren Kunden nicht bezahlte Steuern „zurückzahlen“ ließen. Vielleicht bekommen die vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler höchstrichterlich bestätigt, dass sie halt zu den Dummen gehören, während andere recht schlau waren...

Nein, nichts davon ist geschehen. Der Bundesgerichtshof hat eindeutig geklärt, dass der Cum-Ex-Handel eine ausgemachte Lumperei ist und eben keine vom Gesetz gedeckte Bloßstellung des dummen Gesetzgebers, der mal wieder eine Lücke übersehen hat. 

Dass überhaupt hochgebildete Finanz-Spezialisten sog. „seriöser“ Banken ihre ehrenwerte Kundschaft zum dreisten Griff in die Steuerkasse eingeladen haben, zeigt eine gefährliche Haltung in Teilen der oberen Etage unseres Gemeinwesens: Dort findet man es anscheinend ganz richtig, sich an der Finanzierung des Gemeinwohls möglichst gar nicht zu beteiligen. Noch schlimmer: Man hat gezielt diese Kasse mit illegalen Mitteln geleert.  
Danke, lieber BGH! Das Urteil wird in der Folge viel Geld zurückholen und manches Mitglied der ehrenwerten Gesellschaft ins Gefängnis schicken. 
 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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